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Europa

swisselectric strebt beim grenzüberschreitenden Stromverkehr eine mit der Europäischen Union abgestimmte, völkerrechtlich verankerte Regelung an. Die längerfristigen Schweizer Interessen (u.a. priorisierte Behandlung der Langfristverträge) müssen gewährleistet sein.

Die Schweiz muss ihre Position als wichtige Drehscheibe im europäischen Elektrizitätsmarkt sichern und stärken. Die swisselectric-Mitglieder erachten ein bilaterales Stromabkommen mit der EU als zwingend. Als Vorleistung kann die Schaffung von swissgrid für den Betrieb des Höchstspannungsnetzes eingebracht werden.

Das Abkommen soll die folgenden Bereiche abdecken:

  • Grenzüberschreitender Stromhandel
  • Marktzugang
  • Anerkennung von Herkunftsnachweisen
  • Harmonisierung der Sicherheitsstandards, Mitspracherecht (Einbezug Komitologieprozess)
  • Privilegierung der Langfristverträge

Ein Stromabkommen ist unabhängig vom Ausgang der parlamentarischen Diskussionen und Entscheide im Inland möglich zu machen, sonst droht Gefahr von Sanktionen durch Einzelstaaten, Diskriminierungen durch die EU und der Ausschluss aus Gremien.

Über das bilaterale Abkommen sollen keine politischen Ziele im Inland verfolgt werden (Politikgestaltung im Inland ist Sache der CH-Gesetzgebung).
Das Stromabkommen ist nicht mit andern Anliegen/Dossiers zu verknüpfen (separate Behandlung/eigenständiges Dossier).

Es sind nur die zwingenden Bestimmungen für einen gut funktionierenden, grenzüber-schreitenden Strommarkt aus dem EU-Recht zu diskutieren (für Herkunftsnachweis sind z.B. nur die absolut notwendigen Teile der Richtlinie 2001/77/EG zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt und nicht die ganze Richtlinie zu adaptieren).



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