Die Branche unterstützt die Vier-Säulen-Strategie der Energiepolitik des Bundesrates. Es soll ein breit diversifizierter und wirtschaftlicher Energiemix aus neuen erneuerbaren Energien zur Verfügung stehen.
Auch das Parlament stellt hohe Erwartungen an die erneuerbaren Energien und hat im 2007 revidierten Energiegesetz das ambitiöse Ziel verankert, ihren Anteil bis im Jahr 2030 auf 5.4 TWh zu steigern. Dies entspricht knapp der Produktionsmenge der beiden Kernkraftwerke Beznau I und II, die zusammen mit dem Kernkraftwerk Mühleberg ab 2020 vom Netz gehen werden. Der gesamte zusätzliche Strombedarf wird bis zu diesem Zeitpunkt etwa 30 TWh betragen.
Das Parlament beschloss die Zielerreichung bei den erneuerbaren Energien unter anderem mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) in der Höhe von jährlich über 300 Millionen Franken zu unterstützen, von welcher die neuen erneuerbaren Energien und Kleinwasserkraftwerke profitieren. Bezahlt wird die KEV von allen Stromkundinnen und Stromkunden über eine maximale Abgabe von 0.6 Rappen pro kWh auf dem Übertragungsnetz, gegenwärtig sind es 0,45 Rappen pro kWh. Die eidgenössischen Räte haben einer Erhöhung der KEV auf 0,9 Rappen pro kWh ab 2010 zugestimmt.
Die Branche stellt sich der Herausforderung, die erneuerbaren Technologien und deren Beitrag an die nationale Stromversorgung weiterzuentwickeln und ist überzeugt, dass die Ziele gemäss Energiegesetz erreicht werden können. Dies gelingt aber nur, wenn konsequent diejenigen Technologien von der KEV profitieren, die pro Förderfranken am meisten Ertrag bringen. Zudem müssen die Bewilligungsverfahren vereinfacht werden. Dies heisst aber auch, dass die Eingriffe in die Umwelt, wie sie beim Zubau erneuerbarer Energien wie Windkraft oder Kleinwasserkraftwerke unvermeidbar sind, bis zu einem vernünftigen Mass akzeptiert werden. Weiter ist zu beachten, dass die KEV als zweckgebundene Steuer konsequent nur für die Erreichung der energiepolitischen Ziele eingesetzt wird. Schliesslich sind weitere Anstrengungen im Bereich von Forschung und Entwicklung und von Pilotanlagen nötig.
Die massgebenden Leitlinien der Branche für die Förderung neuer erneuerbarer Energien sind:
- Entwicklung eines ökonomisch und ökologisch optimalen Anteils zur Deckung des Strombedarfs in Umsetzung der politischen Ziel und unter Inkaufnahme einer Verteuerung des Stroms im Inland;
- Entkarbonisierung der Energieversorgung;
- Erreichen des 5.4 TWh-Zieles mit neuen erneuerbaren Energien bis 2030 mit den optimierten Fördermitteln (KEV) gemäss EnG;
- Deckung der verbleibenden Stromversorgungslücke mittels Grosskraftwerken;
- breite Diversifikation in der Produktion;
- Produktions- statt Technologieförderung;
- wettbewerbsorientierter Elektrizitätsmarkt mit der Beibehaltung des Ökostrommarkts;
- einfache, transparente und rasche Verfahren bei der Vergabe von Fördermitteln;
- Erhalt der Beiträge an Forschung und Entwicklung durch Hochschulen und Industrie.
